Liebe Kollegin,
lieber Kollege,
ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Kraft. Bis zum Schuljahr 2029/2030 haben dann alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Anspruch kann sowohl durch den Gebundenen Ganztag als auch durch eine Offene Ganztagsgrundschule erfüllt werden.
Auch wenn die Einführung des Rechtsanspruchs bereits seit vielen Jahren bekannt ist, zeigt die Realität längst, dass die Schulen damit an ihre Grenzen stoßen werden. Schon jetzt kann der gebundene Ganztag an vielen Förderschulen nicht mehr voll angeboten werden. Gerade bei der Förderung von Kindern mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ergeben sich noch mal ganz besondere Herausforderungen.
Anknüpfend an die Befragung in den Regelgrundschulen wollen wir als GEW NRW in diesem Jahr nun auch von den Beschäftigten in den Förderschulen wissen, wo hakt es und was läuft vielleicht auch schon gut.
Mach mit und sag uns, was es aus deiner Sicht braucht, damit guter Ganztag an Förderschulen gelingen kann.
Vielen Dank für deine Teilnahme.